VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen wegen tierschutzrechtlicher Verstöße, zu geringe Einstreu, zu wenig Beschäftigungsmaterial wegen Kannibalismusproblemen im klägerischen Betrieb, wohl kein unverzügliches Herbeirufen des Tierarztes, ein Verstoß hier ausreichend für Sanktion, jedenfalls Nachweis zwei tierschutzrechtlicher Verstöße durch Stellungnahmen des Amtstierarztes und Lichtbilder, vorrangige Beurteilungskompetenz des Amtstierarztes auch prämienrechtlich relevant, Cross-Compliance, Sanktion nach Regelbewertung, fehlerfreie Ermessensausübung, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür
Urteil vom 24.03.2025 – W 8 K 23.1753